linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht

Professionelle AGB zum Festpreis! Rechtssicherheit für B2B & B2C

Anwaltlich geprüft, individuell erstellt, abmahnsicher und bei Bedarf anhand der aktuellen Rechtsprechung laufend aktualisiert! … und selbstverständlich mit voller Anwaltshaftung durch linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht!
Servicepakete zum Festpreis Warum AGB vom Rechtsanwalt?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B & B2C vom Rechtsanwalt

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Warum werden AGB genutzt?

AGB sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, um so den Vertragsinhalt im Voraus für eine Vielzahl von Fällen mit unbestimmten Vertragspartnern festzulegen.

– Die Nutzung rechtssicherer AGB dient nicht nur einem Imagegewinn durch einen professionellen Außenauftritt, sondern in erster Linie der Rationalisierung des Geschäftsablaufs, da auf eine kosten- und zeitintensive Verhandlung des Vertragsinhalts im Einzelfall verzichtet werden kann (Transaktionskostenreduzierung). Zudem können Veränderungen der wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen besonders schnell durch eine Anpassung dieses Vertragstexts im Unternehmen berücksichtigt werden.
– Durch die auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb zugeschnittene Gestaltung von AGB kann darüber hinaus die Rechtsposition des Verwenders – insbesondere im B2B-Bereich – verbessert werden, indem die gesetzlichen Regelungen im zulässigen Rahmen zugunsten des Verwenders abgeändert werden (Stärkung der eigenen Rechtsposition). Die transparente und verständliche Gestaltung von AGB fördert zudem die Rechtssicherheit zwischen den Vertragsparteien, da hierin im Idealfall alle rechtserheblichen Abläufe im Rahmen der Vertragsbeziehung erläutert werden.

Dies betrifft insbesondere Regelungen zu den folgenden Punkten:

  • Vertragsabschluss (etwa Ablauf und Bindungsfristen)
  • Preis (Risiko zwischenzeitlicher Preiserhöhungen bei Leistungsverzögerungen)
  • Zahlungsmodalitäten (Fälligkeitsbestimmung, Skontogewährung)
  • Lieferung/Lieferverzug
  • Erfüllungsvoraussetzungen
  • Mängelgewährleistung (Regelungen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung)
  • Haftung (Haftungsbeschränkungen)
  • Beweisfragen
  • Vertragsstrafen
  • Sicherungsmittel des Verwenders (insb. Eigentumsvorbehalt)
  • Gerichtsstandsvereinbarungen

– Ferner kann einer in den AGB des Vertragspartners angelegten Benachteiligung durch die Verwendung eigener AGB begegnet werden (Abwehr fremder AGB/Herstellung des Vertragsgleichgewichts). In dem Fall sich widersprechender AGB kommt nämlich grundsätzlich das „ausgewogene“ Gesetzesrecht wieder zur Anwendung, so dass die in den AGB des Vertragspartners angelegte Benachteiligung abgewehrt werden kann.
– Schließlich erlaubt der Einsatz von AGB die Entwicklung neuer, transparenter und auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb zugeschnittener Vertragstypen, die so (bisher) nicht im Gesetz angelegt sind (Entwicklung optimierter Vertragstypen). So sind etwa standardisierte Leasing- und Factoringverträge das Ergebnis professioneller Vertragsgestaltung, die verschiedene Vertragstypen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kombiniert, um die Erfordernisse des jeweiligen Geschäftsbetriebs optimal abzubilden.

Die Vorteile der Nutzung professioneller AGB auf einen Blick

  • Rationalisierung des Geschäftsablaufs
  • Imagegewinn / Professionalität
  • Transaktionskostenreduzierung
  • Stärkung der eigenen Rechtsposition
  • Förderung von Rechtssicherheit
  • Abwehr fremder AGB / Herstellung des Vertragsgleichgewichts
  • Entwicklung optimierter Vertragstypen

Gefahren bei der Nutzung von AGB

Werden jedoch die gesetzlichen Grenzen der AGB-rechtlichen Gestaltungsfreiheit überschritten, führt ein solcher Verstoß oftmals nicht nur zur Unwirksamkeit der betroffenen Regelung. Vielmehr setzt sich der Verwender unwirksamer AGB auch der großen Gefahr aus, von Wettbewerbern und/oder Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverbänden wegen eines solchen Rechtsverstoßes abgemahnt zu werden (Abmahnungsgefahr!). Da die Gerichte in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig fünfstellige Streitwerte annehmen, drohen hier neben der Verpflichtung zur rechtskonformen Überarbeitung bzw. Streichung der unzulässigen AGB oftmals bereits für die vorgerichtliche Tätigkeit erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden in einer Größenordnung jenseits der 1.000,- €! Derart hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind besonders ärgerlich, lassen sich aber oftmals nur durch eine rechtzeitige, anwaltliche Beratung und die Beauftragung zur Anfertigung anwaltlich geprüfter AGB vermeiden. Dringend abzuraten ist insbesondere davor, fremde AGB aus dem Internet zu kopieren oder gar fremdsprachige AGB zu übersetzen, um diese sodann für das eigene Unternehmen zu verwenden.

Ist die Bereitstellung von AGB gesetzlich vorgeschrieben?

Häufig fragen sich insbesondere junge Selbständige und Gründer, ob eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von AGB besteht.
Eine solche Pflicht besteht natürlich nicht!
Sofern keine AGB bereitgestellt werden, gilt das „herkömmliche“ Gesetzesrecht, welches sich in den einschlägigen Regelungen zum Vertragsrecht – insbesondere im BGB und im HGB – findet.
Gleichwohl sind AGB oftmals unentbehrlich, da nicht alle im Geschäftsverkehr gefragten Vertragstypen durch eine entsprechende gesetzliche Regelung abgebildet werden. Insbesondere Factoring-, Leasing- und Franchise-Verträge sind das Ergebnis AGB-rechtlicher Ausgestaltungen, die – trotz ihrer allgemeinen Geläufigkeit – in dieser Form nicht im Gesetz angelegt sind.
Im Übrigen darf aus der Verneinung der Frage nach einer Pflicht zur Bereitstellung von AGB keinesfalls gefolgert werden, dass grundsätzlich gar keine „Rechtstexte“ bereitgestellt werden müssten. Gerade im Bereich des B2C-Onlinehandels existieren zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Belehrungs- und Informationspflichten, die oftmals nur sinnvoll in AGB umgesetzt werden können. Auch wenn es sich hierbei in der Regel nicht um AGB im herkömmlichen Sinn handelt, besteht also in vielen Fällen eine Pflicht zur Bereitstellung „sonstiger Rechtstexte“, deren Fehlen bzw. Fehlerhaftigkeit Gegenstand berechtigter Abmahnungen sein kann.

Zu diesen Belehrungs- und Informationspflichten zählen insbesondere:

  • Belehrungspflichten über den Widerruf und etwaige Rücksendekosten ggü. Verbrauchern
  • Hinweise über den Ablauf des Vertragsschlusses
  • Datenschutzhinweise
  • Impressum
  • Informationspflichten nach der Preisangabenverordnung
  • Hinweise nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
  • Hinweise zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform

Was kann ein qualifizierter Rechtsanwalt bei der AGB-Erstellung für Sie erreichen?

Durch die Beauftragung eines qualifizierten Rechtsanwalts mit der Erstellung Ihrer AGB erhalten Sie ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Vertragswerk, welches die gesetzlichen Spielräume optimal zu Ihren Gunsten nutzt. Zudem können Sie durch den Einsatz zulässiger AGB viel Zeit bei dem Abschluss von Massenverträgen einsparen und sich so auf Ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Professionelle AGB schaffen darüberhinaus Klarheit in Bezug auf die jeweiligen Rechte der Parteien und helfen dabei, Rechtsstreitigkeiten effektiv vorzubeugen. Und nicht zuletzt schützen Sie sich durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts natürlich vor unliebsamen und teuren Abmahnungen.

Gehen Sie daher lieber gleich zum Rechtsanwalt, bevor der Anwalt eines Mitbewerbers zu Ihnen kommt!

ZU DEN SERVICEPAKETEN ZUM FESTPREIS?

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Festpreis! Transparent, fair, professionell!
>> Festpreispakete

linklegal freut sich auf Ihre Anfrage!

SIE HABEN FRAGEN?

linklegal freut sich auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!