Kostenfreie Kündigungsberatung für Arbeitnehmer von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Häufig ist die Enttäuschung groß, wenn plötzlich eine Kündigung ins Haus flattert. Die meisten betroffenen Arbeitnehmer empfinden diese Situations als besonders belastend, da sie nicht wissen, welche Rechte Ihnen zustehen. So können viele Angestellte häufig nicht verlässlich einschätzen, ob Sie sich erfolgreich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wehren können, welche finanziellen Ansprüche ihnen zustehen und fürchten die finanziellen Folgen, die gegebenenfalls durch einen Rechtsstreit und den Verlust des Arbeitsplatzes eintreten könnten.
Dabei ist den meisten Arbeitnehmern das Wichtigste leider völlig unbekannt:
Abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen bleiben ab dem Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber überhaupt zur Kündigung berechtigt war oder ob formelle Kündigungsfehler bestehen, die die Kündigung juristisch angreifbar machen.
Wer sich gegen die Kündigung wehren will, muss also schnell handeln!
Nutzen Sie hier qualifizierte Hilfe bei Auseinandersetzungen in und um Hamburg vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Kostenfreie Erstberatung zur Kündigung vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!
linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht bietet Ihnen im Fall einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber eine kostenfreie Erstberatung bezüglich der Wirksamkeit Ihrer Kündigung.
Hierbei wird schnellstmöglich geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, den Arbeitsplatz zu erhalten oder günstige Bedingungen für eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhandeln.
Kann der Arbeitsplatz nicht erhalten werden, gelingt es häufig, für den Arbeitnehmer eine
- angemessene Abfindung
- ein qualifiziertes und wohlwollendes Zeugnis sowie
- eine bezahlte Freistellung und eine ordnungsgemäße Urlaubsabgeltung
zu erwirken.
Treten Sie gern unverbindlich in Kontakt!
Ist die verbleibende Zeit besonders knapp, sorgt linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht – vorbehaltlich einer Prüfung auf Interessenskonflikte – für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von 3 Werktagen!
Für besonders eilbedürftige Fälle finden Sie hier einen Erfassungsbogen zu den relevantesten Informationen zu Ihrem Fall und eine Prozessvollmacht zum Download:
Soll das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden, etwa weil das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber inzwischen gestört ist, hilft Ihnen linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht dabei, einen angemessenen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, der – soweit rechtlich zulässig – sozialversicherungsrechtliche Nachteile wie Sperrzeiten und Ruhenszeiträume vermeidet und Ihre Rechte wahrt.
Selbstverständlich hilft Ihnen linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht auch bei unberechtigten Abmahnungen, Mobbing am Arbeitsplatz, Ansprüchen nach dem AGG und bei Fragen zu Urlaubsansprüchen.
linklegal- Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht
BERÄT, VERTRITT UND BEGLEITET
FAIR, TRANSPARENT, ENGAGIERT UND KOMPETENT