Welche Kosten entstehen für die anwaltliche Hilfe?

Die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung beeinflussen für die meisten Arbeitnehmer ganz maßgeblich, ob diese fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und im Fall der Kündigung ggfls. Klage gegen Ihren Arbeitgeber einreichen lassen.

Kostenfreie Erstberatung

Um Ihnen die Angst vor zusätzlichen finanziellen Belastungen zu nehmen, bietet Ihnen linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht eine kostenfreie Erstberatung.

Im Rahmen einer solchen anwaltlichen Erstberatung erhalten Sie eine Ersteinschätzung zur Wirksamkeit der Kündigung, Ihnen werden die bestehenden Handlungsmöglichkeiten erläutert und Ihnen werden die finanziellen Chancen und Risiken einer weiteren anwaltlichen Vertretung klar und verständlich aufgezeigt. Hierdurch gelangen Sie in eine Position, die es Ihnen erlaubt, eine sachgerechte Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen, ohne schon vorab ein finanzielles Risiko einzugehen.

Die besonders kurze Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage von gerade einmal 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung macht es für betroffene Arbeitnehmer schwierig, ohne professionelle Hilfe einzuschätzen, ob Möglichkeiten bestehen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Nutzen Sie daher gern dieses kostenfreie Angebot.

Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben oder absehbar ist, dass Sie ggfls. in absehbarer Zukunft, etwa bei einem allgemeinen Stellenabbau, von einer Kündigung betroffen sein werden, sollten Sie dringend fachkundigen Rat einholen.

Kosten der weiteren Vertretung

Sollte nach einer Erstberatung weiterer Handlungsbedarf bestehen, berechnet linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht gegenüber Arbeitnehmern für die weitere Vertretung die gesetzlich vorgesehenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die – wenn möglich – unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, besteht für Sie also in Regel keinerlei Kostenrisiko.

Aber auch wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist das Kostenrisiko bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen deutlich günstiger als bei anderen Rechtsstreitigkeiten.

Dies liegt daran, dass in arbeitsrechtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kostenerstattung gegenüber der Gegenseite erfolgt. Sie müssen also in keinem Fall damit rechnen, bei einem Unterliegen vor Gericht auch die Rechtsanwaltskosten Ihres Arbeitgebers übernehmen zu müssen. Anders als in sonstigen Verfahren, tragen Sie also auch im Unterliegensfall nur Ihre eigenen Kosten.

Diese Kosten, die sich aus anwaltlichen Gebühren und - sofern eine vorgerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann - Gerichtskosten zusammensetzen, werden nach dem sog. Gegenstandswert berechnet. Dieser bemisst sich im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach ¼ Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Sofern noch weitere Ansprüche verfolgt werden, etwa die Zahlung von ausstehendem Lohn, fallen für die weiteren Tätigkeiten ggfls. gesonderte Gebühren an. Insbesondere in arbeitsrechtlichen Verfahren kann allerdings eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren durch den Abschluss eines Vergleichs eintreten, wobei sich in diesem Fall jedoch die Gerichtkosten reduzieren oder ganz entfallen, da kein Urteil ergehen muss und das Gericht durch den Abschluss des Vergleichs entlastet wird.

Die konkrete Höhe der anfallenden Kosten ist gesetzlich festgelegt und bestimmt sich im Ergebnis nach der Höhe Ihres individuellen Arbeitseinkommens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Die Rechtsanwaltsgebühren für ein vollständiges Gerichtsverfahren, das durch ein Urteil beendet wird, liegen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten typischerweise zwischen 8 und 24 Prozent des Gegenstandswerts.

Kostenrechner

Eine gute Möglichkeit das Kostenrisiko genau abzuschätzen bieten diverse frei verfügbare Kostenrechner im Internet. Einen leicht bedienbaren und übersichtlichen Kostenrechner bietet etwa die Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Hamm, den Sie über den folgenden Link erreichen:

>>   Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm

Entscheidungshilfen (Kosten-Nutzen-Risiko)

Die Frage, ob sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts und ggfls. die Klage vor einem Arbeitsgericht lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend ist hierfür in der Regel die Bewertung der finanziellen Chancen und Risiken.

Diese werden in erster Linie durch die Höhe der Ansprüche des Arbeitnehmers und die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens bestimmt. Da der klagende Arbeitnehmer in der ersten Instanz niemals das Risiko trägt, auch die Rechtsanwaltskosten des Gegners tragen zu müssen, übersteigen die möglichen Ansprüche des Arbeitnehmers (Weiterbeschäftigung – oder ggfls. Abfindung -, Lohnnachzahlung, Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung) die entstehenden Kosten des Rechtsstreits schnell um ein Vielfaches. Von daher überwiegen die Chancen auf eine lukrative Abfindung und eine hohe Lohnnachzahlung die mit einer Klage verbundenen Risiken regelmäßig deutlich.

Zudem werden die meisten Kündigungsschutzklagen durch einen Vergleich beendet, so dass nur die wenigsten Verfahren tatsächlich verloren werden. Nach den statistischen Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lag die Vergleichsquote in der letzten veröffentlichten Statistik für das Jahr 2015 bei mehr als 65 %.

Dennoch sollte stets im Einzelfall geprüft werden, in welcher Höhe Ansprüche des Arbeitnehmers in Betracht kommen und wie die Erfolgsaussichten zu bewerten sind.

Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der genauen Berechnung der entstehenden Kosten treten Sie gern mit linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht in Kontakt.

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