18. April 2016 link

DAS ENDE DES WIDERRUFSJOKERS NAHT!

Durch eine aktuelle Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber dem ewigen Widerrufsrecht bei unzutreffender Information des Verbrauchers ein Ende gesetzt. Alte Immobilienkredite zwischen Banken und Verbrauchern können daher NUR NOCH BIS ZUM 21.06.2016 WIDERRUFEN werden.

 (Kreditumschuldung)

Widerruf Darlehensvertrag KreditumschuldungWer vor einigen Jahren einen Kredit zur Finanzierung einer größeren Anschaffung (etwa einer Immobilie) aufnehmen musste, sieht sich heute angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase mit nicht marktgerechten Kreditzinsen konfrontiert.

Während die finanzierenden Banken über solche Altverträge immer noch hohe Gewinne erzielen, sieht sich der Kunde mit teilweise enormen Zinsforderungen konfrontiert, die eine Tilgung des Darlehens in nicht absehbare Ferne verschieben.

Hat die Bank Sie jedoch bei einem Verbraucherkreditvertrag nicht ordnungsgemäß in Schriftform über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt, können Sie in vielen Fällen noch heute den Widerruf vom Kreditvertrag erklären und zu historisch günstigen Konditionen umfinanzierten.

Damit sparen Sie nicht nur eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung, sondern erhalten zudem die von der Bank aus Ihren bereits geleisteten Zahlungen gezogenen Nutzungen – in Form von Zinsen in Höhe von bis zu 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Zahlungseingang bei der Bank – zurückerstattet.

Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg haben die Kreditinstitute bei mehr als 2/3 aller Darlehensverträge aus den Jahren 2002-2010 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ermöglicht dies allen betroffenen Verbrauchern, diese Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und so eventuell viele tausend Euro zu sparen.

Durch eine aktuelle Gesetzesänderung setzt der Gesetzgeber dem ewigen Widerrufsrecht bei unzutreffender Information des Verbrauchers jedoch nunmehr ein Ende. Alte Immobilienkredite zwischen Banken und Verbrauchern können daher NUR NOCH BIS ZUM 21.06.2016 WIDERRUFEN werden.

Die Möglichkeit, durch den Widerruf dieser Altverträge nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zu sparen, ist daher nur noch für sehr kurze Zeit möglich.

Wenn Sie eine Umschuldung Ihres Immobilienkredites erwägen, um so auch noch von der historischen Niedrigzinsperiode zu profitieren, sollten Sie sich nicht mehr viel Zeit lassen und jetzt eine KOSTENFREIE ERSTPRÜFUNG Ihres Immobilienkredites in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich jetzt noch kostenfrei beraten und sparen Sie durch den erfolgreichen Widerruf Ihres Darlehensvertrages nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung:

– Keine Vorfälligkeitsentschädigung;

– Herausgabe der von der Bank aus Ihren Zahlungen gezogenen Nutzungen i.H.v. bis zu 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz;

– Historisch günstiges Zinsniveau zur Umschuldung.

linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht übernimmt gern eine kostenfreie juristische Erstprüfung Ihres Darlehensvertrags.

Für weitere Informationen, insbesondere typische Formulierungsfehler in den gängigen Widerrufsbelehrungen, laden Sie sich gerne hier die vollständige

herunter oder treten Sie unverbindlich per E-Mail oder auch telefonisch in Kontakt!

linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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