linklegal - Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht

Markenanmeldung zu Festpreisen ab 139,- €*

*netto zzgl. USt. & Amtsgebühren / Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer

Festpreispakete für Ihre Markenanmeldung

linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht bietet Ihnen die professionelle Markenanmeldung und -recherche für nationale und europäische Marken zu günstigen Festpreisen!

Markenanmeldung DE und EU

Melden Sie jetzt Ihr Logo, Ihre Domain, Ihren Produkt- oder Firmennamen als Marke an und genießen Sie umfassenden Markenschutz in Deutschland oder gleich in allen 28 Ländern der Europäischen Union: Anwaltlich geprüft, schnell und zu transparenten Preisen.

So einfach geht es:

  • Festpreispaket auswählen und per E-Mail beauftragen!
  • Ein Rechtsanwalt prüft Ihren Auftrag und klärt alle offenen Punkte!
  • Nach Eintragung Ihrer Marke erhalten Sie die Markenurkunde per Post!
Deutsche Marke DPMA (Wort- od. Wort-/Bildmarke)
  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • inkl. bundesweiter Identitätsrecherche von Wortmarken und Firmenidentitätsprüfung
  • anwaltliche Risikobewertung
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Anmeldung der Marke beim DPMA
€ 139,-*
*netto, zzgl. USt. & Amtsgebühren des DPMA

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EU-Marke EUIPO (Wort- od. Wort-/Bildmarke)
  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • inkl. Identitätsrecherche von Wortmarken in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • anwaltliche Risikobewertung
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Anmeldung der Marke beim EUIPO
€ 189,-*
*netto, zzgl. USt. & Amtsgebühren des EUIPO

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Detail-Recherche mit Ähnlichkeitsabgleich und Risikoauswertung

Profitieren Sie von der Erfahrung und dem Know-How von linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht bei der Markenrecherche. Bei einer Markenanmeldung prüft das Deutsche Patent- und Markenamt nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Besteht jedoch Verwechselungsgefahr mit einer älteren Marke, kann deren Inhaber Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen und eventuell sogar die Löschung der Marke, Unterlassung der Benutzung und Schadensersatz gegen Sie geltend machen.

Minimieren Sie die Gefahr von teuren Widerspruchsverfahren und Abmahnungen durch eine professionelle Kollisionsrisiko-Recherche durch linklegal – Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht!

Kollisionsrisiko-Recherche Plus
  • Prüfung identischer und ähnlicher Wortmarken und Wort-/Bildmarken (DE, EU, IR)
  • Markenrecherche in bis zu 5 Nizzaklassen
  • bundesweite Ähnlichkeitsrecherche von Firmennamen
  • anwaltliche Risikobewertung
  • Höchste Risikominimierung für Ihre Markenanmeldung
€ 399,99*
*netto, zzgl. USt.

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Um Auseinandersetzungen mit anderen Markenrechtsinhabern zu vermeiden, sollte dringend zunächst recherchiert werden, ob die beabsichtigte Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form existiert. Bei Verwechselungsgefahr mit bereits eingetragenen Marken drohen andernfalls teure Widerspruchsverfahren und Abmahnungen.

Natürlich können Sie das Risiko von Auseinandersetzungen auch durch Ihre eigene Recherche in den jeweiligen Markenregistern reduzieren. Beachten Sie jedoch, dass gerade die Verwechselungsgefahr aufgrund einer Ähnlichkeit zu bestehenden Marken und Firmen für Laien oft nur schwer einzuschätzen ist.

Die öffentlichen Markenregister des DPMA, des EUIPO und den Dienst TMView zur Markenrecherche finden Sie hier:

>DPMA-Register

>eSearch

>TMView

Bei Fragen zum Markenrecht steht Ihnen linklegal - Kanzlei für Wirtschaftsprivatrecht jederzeit gern zur Verfügung!

FAQ zum Markenrecht

Warum sollten Sie Ihre Marke schützen lassen?
Wer erfolgreich mit Waren oder Dienstleistungen handeln will, kann sich nicht mehr ausschließlich auf eine hohe Qualität und einen wettbewerbsfähigen Preis seiner Leistungen verlassen. Vielmehr spielen immaterielle Wirtschaftsgüter - wie Markenrechte - eine entscheidende Rolle bei der langfristigen Behauptung auf einem umkämpften Markt.

Durch den Schutz von Markenrechten erhält Ihr Produkt eine Unverwechselbarkeit und Sie erhalten innerhalb der angemeldeten Waren- und/oder Dienstleistungsklasse(n) eine Monopolstellung zum Handel mit Ihrem Produkt unter Verwendung Ihrer Marke. Eine erfolgreiche Marke signalisiert dem Markt eine besondere Qualität, vermittelt Glaubwürdigkeit und erzeugt positive Assoziationen. Die positive Wahrnehmung Ihres Produkts kann durch den Einsatz und Aufbau Ihrer Marken konzentriert, kommuniziert und ggfl. auf weitere Produkte übertragen werden.

Während es einfache Namen mehrfach geben kann, bietet nur die Anmeldung einer Marke das Recht auf alleinige Nutzung.

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BERÄT, VERTRITT UND BEGLEITET
FAIR, TRANSPARENT, ENGAGIERT UND KOMPETENT

Was bedeuten die Zeichen Copyright © , Registered ® und Trademark ™? Wann dürfen diese genutzt werden?
Bei der Verwendung dieser Symbole Fehler zu machen, kann schnell zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Daher stellt sich die Frage, wann die Nutzung dieser Symbole zulässig ist und wann man besser auf die Nutzung verzichtet.

Das Copyright-Symbol ©

Das © zeigt lediglich an, dass für das Werk Urheberrechte in Anspruch genommen werden. Sofern es sich also um ein urheberechtlich geschütztes Werk handelt (also etwa ein Foto, eine Webseite, ein Musikstück oder ein literarisches Werk) kann der tatsächliche Urheber das Copyright-Symbol © nutzen.

Das Registered-Symbol ®

Das ®-Symbol zeigt an, dass es sich um eine bestehende eingetragene (= registered) Marke handelt. Das Symbol darf erst nach der tatsächlichen Eintragung, also nicht bereits nach der reinen Anmeldung, genutzt werden. Das ® muss immer hinter der vollständigen Marke angefügt werden. Gerade bei Wort-/Bildmarken sollte also darauf geachtet werden, dass das Symbol nicht unmittelbar hinter dem Schriftzug, sondern erst hinter dem vollständigen Markenzeichen angebracht wird.

Das Trademark-Symbol TM

Das Trademark-Symbol TM stammt aus dem angelsächsischen Rechtsraum und wird dort typischerweise für bereits angemeldete aber noch nicht im amtlichen Register eingetragene Marken genutzt. Auch wenn das Trademark-Symbol TM inzwischen auch recht häufig im Zusammenhang mit deutschen und europäischen Marken anzutreffen ist, sollte hierzulande auf vorsorglich eine Nutzung vor Eintragung im amtlichen Markenregister verzichtet werden. Jedenfalls manche Stimmen in der Rechtsprechung sehen in einer früheren Nutzung eine Irreführung, die das Risiko von kostenauslösenden Abmahnungen mit sich bringt.

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Warum sollten Sie keinesfalls auf eine umfassende Kollisionsrecherche verzichten?
Die für die Eintragung zuständigen Ämter prüfen nicht, ob der Eintragung der Marke sog. relative Schutzhindernisse entgegenstehen. Relative Schutzhindernisse sind vorrangige Kennzeichenrechte und sonstige Rechte Dritter, also insbesondere fremde Marken und Unternehmenskennzeichen.

Liegen solche relativen Schutzhindernisse vor, hat der Inhaber des kollidierenden Schutzrechts die Möglichkeit, gegen die Eintragung Widerspruch einzulegen oder später im Rahmen eines Löschungs- und Verletzungsverfahrens gegen die Marke vorzugehen.

Die hierdurch entstehenden Kosten überschreiten die Kosten einer im Vorfeld durchgeführten Kollisionsrisiko-Recherche regelmäßig um ein Vielfaches, sodass eine umfassende Markenrecherche (inkl. Ähnlichkeits- und Firmennamenrecherche) stets vor der Anmeldung durchgeführt werden sollte.

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Welche Arten von Marken gibt es?
Es existieren reine Wortmarken, reine Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken.

Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen. Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen, die keine Wortbestandteile enthalten. Wort-/Bildmarken sind Kombinationen aus Wort- und Bildbestandteilen, bzw. grafisch gestaltete Wörter.

Ferner nennt das Markengesetz noch die in der Praxis weniger häufig vorkommenden Hörmarken, die Dreidimensionalen Marken und die Farbmarken, die ebenfalls die Funktion eines rechtlich geschützten Herkunftszeichens erfüllen. Daneben kann auch die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen als sog. Design geschützt werden.

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Wer kann Inhaber von Markenrechten sein?

Inhaber von Markenrechten kann grundsätzlich jedes rechtsfähige Unternehmen (juristische Personen und Personengesellschaften) und jede rechtsfähige Privatperson (natürliche Personen) sein.

Auch Personenmehrheiten können Markenrechtsinhaber sein. In diesem Fall wird für das Anmeldeverfahren jedoch ein gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter benötigt.

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Wie hoch sind die Amtsgebühren bei der Markenanmeldung?
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beträgt 300,- € - bei elektronischer Einreichung 290,- € - einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen. Für jede weitere Klasse berechnet das DPMA eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,- €.

Die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beträgt 850,- €. In dieser Gebühr ist allerdings nur eine Waren- bzw. Dienstleistungsklasse enthalten. Markenschutz für zwei Klassen kostet 900,- €. Für jede weitere Klasse berechnet des EUIPO eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,- €.

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Wie lange dauert der Registrierungsprozess? Kann die Dauer verkürzt werden?

Der Registrierungsprozess für eine deutsche Marke beim DPMA dauert üblicherweise zwischen 7 und 8 Monaten, mindestens jedoch 3-4 Monate. Wenn die Eintragung der Marke besonders schnell gehen soll, kann für eine gesonderte Gebühr in Höhe von 200,- € ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt werden. In diesem Fall sichert das DPMA die Eintragung innerhalb von 6 Monaten zu, sofern die Anmeldeunterlagen nicht beanstandet werden.

Die Eintragung einer Unionsmarke beim EUIPO dauert insgesamt typischerweise ca. 5 Monate. Regelmäßig wird die Anmeldung der Marke bereits nach 1-2 Monaten veröffentlicht, worauf sich die Widerspruchsfrist von 3 Monaten anschließt. Erfolgt kein Widerspruch,, wird die Eintragung der Marke sodann veröffentlicht und die Eintragungsurkunde kann online heruntergeladen werden.

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Welche Dateiformate werden bei der Anmeldung von Bild- bzw. Wort-Bildmarken akzeptiert?

Bei der Online-Anmeldung einer deutschen Wort-/Bild- oder Bildmarke muss die Markenwiedergabe als Datei im JPEG-Format (*.jpg) mit einer maximalen Dateigröße von 1 MB vorliegen, wobei die folgenden Grafikformatierungen akzeptiert werden:

  • Grafikformat: JPEG (*.jpg)
  • Auflösung: Breitformat min. 945, max. 1890 Pixel Hochformat min945, max 1890 Pixel
  • Farbraum: sRGB
  • Farbtiefe: Farbbild: 24 Bit/p; Schwarz-Weiß: 8 Bit/p; Graustufen: 8 Bit/p

Wenn Sie eine europäische Wort-/Bild- oder Bildmarke anmelden wollen, benötigen Sie die grafische Darstellung Ihrer Marke in folgendem Dateiformat:

  • JPEG-Format (*.jpg); max. Dateigröße: 2 MB
  • Max. Bildgröße: 2835 x 2010 Pixel
  • Auflösung: min 96 DPI max. 300 DPI
  • Farbmodus: RGB, Graustufen, BW oder CMYK

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