BGH verneint die Haftung von Google für Vorschaubilder (BGH, Urteil vom 21.09.2017, I ZR 11/16 – Vorschaubilder III)
Mitte November 2016 hat das Landgericht Hamburg einen Beschluss erlassen (Beschl. v. 18.11.2016, Az. 310 0 402/16), wonach bereits in dem Setzen eines Links auf urheberrechtswidriges Material ein eigenständiger Verstoß gegen das Urheberrecht zu sehen ist, für welchen der Linksetzende haftet, auch wenn er/sie keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hat.