linklegal bietet fachliche Kompetenz und individuelle Betreuung bei transparenten, flexiblen und fairen Vergütungsmodellen.
Für die juristische Erstberatung berechnet linklegal ein Pauschalhonorar in Höhe von 170,- € zzgl. 19% USt. (202,30 € brutto). Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, wird die Erstberatungsgebühr natürlich auf eine weitergehende Beratung und/oder Vertretung durch linklegal angerechnet.
Gundsätzlich bietet linklegal eine Abrechnung auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung zu festen Stundensätzen ab 190,- € zzgl. 19% USt (226,10 € brutto) je nach Rechtsgebiet und Auftrag an. Bei der Abrechnung auf Basis eines solchen Zeithonorars erhält jeder Mandant vor einer verbindlichen Beauftragung eine Einschätzung des zu erwartenden Zeitaufwands für die erforderlichen Tätigkeiten. Im Rahmen der folgenden Bearbeitung werden sämtliche Zeitaufwände konkret nachvollziehbar auf Basis einer 6-Minuten-Taktung dokumentiert und jeder Honorarabrechnung nach Zeitaufwand beigefügt. Dies gewährleistet größtmögliche Transparenz.
Für Privatleute bietet linklegal oftmals auch die Möglichkeit einer Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG). Hierbei richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert, also dem Wert des Anliegens des Mandanten, und es erfolgt eine Bearbeitung zu einem gesetzlich definierten Pauschalhonorar in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gegenstandswert.
In gesetzlich begrenzten Ausnahmefällen, in denen Sie unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Situation bei verständiger Betrachtung der Erfolgsaussichten und der für die Rechtsverfolgung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würden, bietet linklegal auch die Möglichkeit, für die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren.
Zur Minimierung Ihres Kostenrisikos bietet linklegal natürlich auch an, die Finanzierung Ihrer Vertretung bei einem externen Prozessfinanzierer zu beantragen. Typischerweise unterziehen diese Anbieter den jeweiligen Fall ab einem gewissen Mindestgegenstandswert (ca. 50.000,- €) einer eigenen juristischen Bewertung und übernehmen sodann bei entsprechender Erfolgsaussicht die vollständigen Kosten des Verfahrens. Im Gegenzug erhält der jeweilige Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine Beteiligungsquote am erzielten Erlös in Höhe von mindestens 10 %.
Im Rahmen langfristiger Geschäftsbeziehungen bietet linklegal für die außergerichtliche Beratung zudem Beratungsverträge zu einem vereinbarten monatlichen Festhonorar für unternehmerisch tätige Mandanten.